Samstag, 24. September 2011

Natur und Vernunft. Prof. Ratzinger, Plenarsaal im Reichstag

Professor Ratzinger hat auf Einladung des Ältestenrates des Deutschen Bundestages gestern eine Vorlesung zum Thema Natur und Vernunft gehalten.

Eine nette kleine Einführungsvorlesung, die sich einiger schöner Argumentationsmuster und rhetorischer Tricks bedient. Daher hier ein wenig Textanalyse.

Die Einleitung:
»Es ist mir Ehre und Freude, vor diesem Hohen Haus zu sprechen – vor dem Parlament meines deutschen Vaterlandes, das als demokratisch gewählte Volksvertretung hier zusammenkommt, um zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten. Dem Herrn Bundestagspräsidenten möchte ich für seine Einladung zu dieser Rede ebenso danken wie für die freundlichen Worte der Begrüßung und Wertschätzung, mit denen er mich empfangen hat. In dieser Stunde wende ich mich an Sie, verehrte Damen und Herren – gewiß auch als Landsmann, der sich lebenslang seiner Herkunft verbunden weiß und die Geschicke der deutschen Heimat mit Anteilnahme verfolgt. Aber die Einladung zu dieser Rede gilt mir als Papst, als Bischof von Rom, der die oberste Verantwortung für die katholische Christenheit trägt. Sie anerkennen damit die Rolle, die dem Heiligen Stuhl als Partner innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft zukommt. Von dieser meiner internationalen Verantwortung her möchte ich Ihnen einige Gedanken über die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats vorlegen.«
Zunächst konstituiert der Redner sich und seine Rolle in Beziehung zum Gastgeber. Er ist Sohn dieses Landes, seiner Heimat. Das schafft Verbundenheit. Aber er tritt nicht als Landsmann an, nein, er ist eingeladen in seiner Funktion als Papst, und dies in einer Doppelrolle: zum einen als oberster Vertreter der katholischen Christenheit, zum anderen als Staatsoberhaupt des Heiligen Stuhls. Und nun setzt er die Bedeutung dieser Einladung: sie ist die Anerkennung dieser Doppelrolle innerhalb der Völker- und Staatengemeinschaft. Dies ist nicht nur rechtlich interessant (der Heilige Stuhl hat es immerhin geschafft, ein eigenes Völkerrechtssubjekt zu sein, siehe Link für Details) sondern vor allem inhaltlich: »die Rolle« anzuerkennen meint natürlich »die wichtige Rolle«. Schließlich trägt er internationale Verantwortung.

Es ist ihm »Ehre und Freude«, also keineswegs selbstverständlich, vor dem Bundestag zu sprechen. Hier ordnet er sich ein, als Gast eines Souverän, nicht als Höhergestellter. Und schließlich sagt er uns noch, daß der Bundestag als »demokratisch gewählte Volksvertretung hier zusammenkommt, um zum Wohl der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten«, macht also nochmal klar, was die Aufgabe der Anwesenden ist, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber ein wichtiger Punkt der kommenden Rede, deren Thema ja gerade die Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaates sein soll.
»Lassen Sie mich meine Überlegungen über die Grundlagen des Rechts mit einer kleinen Geschichte aus der Heiligen Schrift beginnen. Im ersten Buch der Könige wird erzählt, daß Gott dem jungen König Salomon bei seiner Thronbesteigung eine Bitte freistellte. Was wird sich der junge Herrscher in diesem wichtigen Augenblick erbitten? Erfolg – Reichtum – langes Leben – Vernichtung der Feinde? Nicht um diese Dinge bittet er. Er bittet: „Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3,9). Die Bibel will uns mit dieser Erzählung sagen, worauf es für einen Politiker letztlich ankommen muß. Sein letzter Maßstab und der Grund für seine Arbeit als Politiker darf nicht der Erfolg und schon gar nicht materieller Gewinn sein. Die Politik muß Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Friede schaffen.«
Aufgabe der Politik ist also Mühen um Gerechtigkeit. Wieso ist dies so? (Unter anderem) weil Gerechtigkeit Grundvoraussetzung für Frieden ist. Friede als Grundwert an sich wird nicht weiter diskutiert, scheint sicher auch erstmal konsensfähig, dies ist allerdings ob des zunehmenden militärischen Engagements gar nicht mehr so klar.

Aufgabe der Politik ist also zum Wohl der BRD zu arbeiten und Gerechtigkeit und Frieden zu schaffen. Das kann ich erstmal so annehmen, auch wenn der Redner beim Gerechtigkeitsbegriff unscharf bleibt. Geht es um Rechtstaatlichkeit, um Verteilungsgerechtigkeit, ...?
»Natürlich wird ein Politiker den Erfolg suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet. Aber der Erfolg ist dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet. Erfolg kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit. „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, hat der heilige Augustinus einmal gesagt.«
Der Redner erkennt an, daß der Politiker nach Erfolg strebt. Was heißt Erfolg? Naja, ich bin erfolgreich, wenn ich es schaffe, meine Ziele umzusetzen. Das Politiker ihre Ziele umsetzen wollen, scheint klar. Wieso ihm dieser Erfolg erst ermöglicht, politisch zu gestalten, wirkt zunächst verwirrend, wenn ich meine Ziele umgesetzt habe, hab ich doch gestaltet. Wir werden dies gleich auflösen.

Nun erfahren wir, daß der Zweck nicht die Mittel heiligt. Im Zweifel muß ich den Erfolg der Gerechtigkeit unterordnen, eine »Verfälschung des Rechts« würde zur Zerstörung dieses Grundwertes führen. Zudem benutzt der Redner nun Recht und Gerechtigkeit synonym. Er behauptet nirgends explizit die Identität beider Begriffe, stellt sie jedoch in einer Form nebeneinander, die diese Interpretation nahelegt. Er benötigt sie auch im Folgenden, und seine Nutzung zeigt implizit, daß er unter Recht nicht den Inhalt von Gesetzbüchern versteht. Er erspart sich durch diesen Kniff eine Diskussion des Rechts- und Gerechtigkeitsbegriffs. Dies mag für das Thema des Vortrags sogar legitim sein, da die konkrete Ausprägung dieser Begriffe vordergründig für seine Thesen nicht relevant ist, ist nichtsdestotrotz ein geschicktes Mittel diese Fragen ignorieren zu können.

Das Augustinuszitat dient hier übrigens zur Bebilderung, nicht als Beweis. Dies gilt durchgehend, der Redner beruft sich an keiner Stelle ausschließlich auf die Bibel, nicht auf irgendwelches mythische Wissen, auf göttliche Eingebung, seine Argumente behalten auch für Ungläubige Gültigkeit. Dies stärkt selbstverständlich seine Position.
»Wir Deutsche wissen es aus eigener Erfahrung, daß diese Worte nicht ein leeres Schreckgespenst sind. Wir haben erlebt, daß Macht von Recht getrennt wurde, daß Macht gegen Recht stand, das Recht zertreten hat und daß der Staat zum Instrument der Rechtszerstörung wurde – zu einer sehr gut organisierten Räuberbande, die die ganze Welt bedrohen und an den Rand des Abgrunds treiben konnte.«
Nun kommt den nächste rhetorische Schachzug. Wo vorher von Erfolg die Rede war, steht nun Macht. Dies löst nun auch die Verwirrung von oben. Ersetzen wir testweise im obigen Text: »Natürlich wird ein Politiker die Macht suchen, der ihm überhaupt die Möglichkeit politischer Gestaltung eröffnet.« Das klingt schon viel schlüssiger. Der Politiker benötigt Macht, um gestalten zu können. Er hat also Erfolg, wenn er Macht erlangt hat, und nicht dann, wenn er, wie wir oben naiv angenommen haben, Ziele umsetzen konnte. Eine durchaus spannende und wohl auch zutreffende Beschreibung des politischen Systems.

Und weiter: »Aber Machterwerb und Machtausübung sind dem Maßstab der Gerechtigkeit, dem Willen zum Recht und dem Verstehen für das Recht untergeordnet. Macht kann auch Verführung sein und kann so den Weg auftun für die Verfälschung des Rechts, für die Zerstörung der Gerechtigkeit.« Auch das kennen wir schon von anderer Seite: »Macht korrumpiert. Absolute Macht korrumpiert absolut.« sagte Baron Acton in seinem Kampf gegen die päpstliche Unfehlbarkeitsdoktrin.

Dies führt ein im Folgenden wesentliches Argument ein, das im Kern besagt: Machtbesessenheit zerstört unsere Grundwerte, und das in dieser Form sicher konsensfähig ist, und zwar auch bei denen, die von den jeweils anderen für machtbesessen gehalten werden.

Zurück zum letzten Zitat. Seine Kernaussage lautet, daß eine Staatsmacht, die das Recht nicht achtet, die Welt an den Abgrund treiben kann. Belegt wird dies durch den Verweis auf das historische Gedächtnis der Deutschen. Das nationalsozialistische Unrechtsregime wird hier an keiner Stelle explizit genannt, ja es bleibt unbestimmt, ob nicht vielleicht eher die »gottlosen« Regime auf der anderen Seite des eisernen Vorhangs gemeint sind, die in gemeinschaftlichem Wettrüsten mit dem ach so christlichen Westen die Welt an den Abgrund der atomaren Auslöschung brachten. Auch dies ist rhetorisch sehr geschickt, der Zuhörer setzt hier einfach sein Feindbild ein und der Redner kommt nicht in Verlegenheit, die nicht unbedingt rühmliche Rolle der Kirche in der NS-Zeit oder die Schuldfrage des kalten Krieges diskutieren zu müssen.
»Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers. In einer historischen Stunde, in der dem Menschen Macht zugefallen ist, die bisher nicht vorstellbar war, wird diese Aufgabe besonders dringlich. Der Mensch kann die Welt zerstören. Er kann sich selbst manipulieren. Er kann sozusagen Menschen machen und Menschen vom Menschsein ausschließen.«
Wir haben also gelernt, wie wichtig Gerechtigkeit (Recht) ist, und nun lernen wir, daß dies wichtiger denn je ist, da auch die Macht des Menschen gewachsen ist. Er kann nicht mehr nur Einzelne töten oder ihnen die Würde nehmen, nein, er kann »die Welt« zerstören, Menschen entmenschlichen.
»Wie erkennen wir, was recht ist? Wie können wir zwischen Gut und Böse, zwischen wahrem Recht und Scheinrecht unterscheiden? Die salomonische Bitte bleibt die entscheidende Frage, vor der der Politiker und die Politik auch heute stehen.«
Hier haben wir nun die eigentliche Frage: »was ist recht?« Bis zu dieser Stelle hat der Text nur darauf hingearbeitet, diese Frage stellen zu können, zu begründen, wieso sie notwendig ist. Und es ist nicht nur eine, es ist die entscheidende Frage.
In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber daß in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig: Jeder Verantwortliche muß sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen. Im 3. Jahrhundert hat der große Theologe Origenes den Widerstand der Christen gegen bestimmte geltende Rechtsordnungen so begründet: „Wenn jemand sich bei den Skythen befände, die gottlose Gesetze haben, und gezwungen wäre, bei ihnen zu leben …, dann würde er wohl sehr vernünftig handeln, wenn er im Namen des Gesetzes der Wahrheit, das bei den Skythen ja Gesetzwidrigkeit ist, zusammen mit Gleichgesinnten auch entgegen der bei jenen bestehenden Ordnung Vereinigungen bilden würde …“
Von dieser Überzeugung her haben die Widerstandskämpfer gegen das Naziregime und gegen andere totalitäre Regime gehandelt und so dem Recht und der Menschheit als ganzer einen Dienst erwiesen. Für diese Menschen war es unbestreitbar evident, daß geltendes Recht in Wirklichkeit Unrecht war.

Dieser Abschnitt hat es in sich. Eigentlich ist er inhaltlich konsensfähig, argumentativ  jedoch alles andere als sauber. Zunächst erfahren wir, daß das Mehrheitsprinzip für eine ganze Reihe von Sachen zumindest gut genug ist. Aber sobald es ans Eingemachte geht, an die Grundfragen, da reicht es nicht mehr. Und daß dem so ist, ist offenkundig. Wirklich? Nun, ich würde der Einschätzung, daß das Mehrheitsprinzip nicht alles ist, wohl zustimmen, aber offenkundig finde ich das nicht. Nun, nach dem offenkundig kommt ein Doppelpunkt, vielleicht begründet der Redner ja, wieso dies offenkundig ist.

Wir werden zunächst enttäuscht, denn der nächste Satz klärt uns über die Folgen dieses Befundes auf, begründet ihn jedoch nicht. Aber dann, in den folgenden Sätzen scheint es argumentative Begründungen zu geben. Zunächst erfahren wir von einem hypothetischen Gedankenexperiment, in dem Origenes die Bildung von christlichen Geheimgesellschaften gegen eine skythische Rechtsordnung befürwortet. Er begründet dies damit, daß die Skythen gottlose Gesetze haben und ein vernünftiger Mensch nach dem Gesetz der Wahrheit (gemeint ist hier wohl das Gesetz des Christentums) leben sollte. Im nächsten Abschnitt erklärt der Redner, die Widerstandskämpfer gegen das Nazi- wie auch andere totalitäre Regime hätten diese Überzeugung geteilt. Und er schließt damit, daß diesen Menschen evident war, daß das gerade geltende Recht Unrecht war.


Haben die Widerstandskämpfer wirklich die Überzeugung geteilt, daß die Nazis gottlose Gesetze haben und deshalb erkannt, daß Widerstand ein Dienst am Recht und an der Menschheit darstellt? Manche von ihnen sicher, es gab christlichen Widerstand. Aber es gab auch kommunistischen und humanistischen Widerstand, für sie war nicht die Gottlosigkeit sondern die Menschenverachtung Grund zum Widerstand. Was macht der Redner hier? Er baut eine Begründung, die keine ist, und stellt Zusammenhänge her, die überhaupt nicht zwingend existieren.

Den Widerstand gegen die Franco-Diktatur brauche ich hier wohl einfach nur erwähnen, der Papst-Besuch in Madrid hat die Diskussion ja gerade wieder aufflackern lassen.

Zur Erinnerung: der Redner sollte zeigen, daß das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht um zu erfassen, was Recht ist. Nun zeichnet das Naziregime wie andere totalitären Regime gerade aus, daß sie nicht demokratisch legitimiert sind (spätestens mit dem Verbot der anderen Parteien ist von Mehrheitsprinzip nichts mehr zu sehen). Folglich kann der Widerstand gegen ein totalitäres System nicht als Begründung dafür herangezogen werden, daß das Mehrheitsprinzip nicht hinreichend ist. Folglich bleibt diese These des Redners unbegründet (naja, sie ist ja auch »offenkundig«).

Doch in diesem Abschnitt passiert noch mehr. Er sagt: »Jeder Verantwortliche muß sich bei der Rechtsbildung die Kriterien seiner Orientierung suchen«. Mit anderen Worten: die Rechtsbildenden, also die Legislative, das Parlament, benötigen Kriterien, und diese Kriterien können nicht einfach die Meinung der Mehrheit sein (letzteres bleibt wie gesehen unbegründet).
»Aber bei den Entscheidungen eines demokratischen Politikers ist die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne, nicht ebenso evident. Was in Bezug auf die grundlegenden anthropologischen Fragen das Rechte ist und geltendes Recht werden kann, liegt heute keineswegs einfach zutage. Die Frage, wie man das wahrhaft Rechte erkennen und so der Gerechtigkeit in der Gesetzgebung dienen kann, war nie einfach zu beantworten, und sie ist heute in der Fülle unseres Wissens und unseres Könnens noch sehr viel schwieriger geworden.«
Wir leben nicht mehr in einer Diktatur mit einem menschenverachtenden Unrechtssystem, also ist nicht mehr für jeden offensichtlich, was denn jetzt eigentlich Recht ist. Schwierig, schwierig, was machen wir jetzt nur, die Mehrheit können wir ja nicht fragen.
»Wie erkennt man, was recht ist? In der Geschichte sind Rechtsordnungen fast durchgehend religiös begründet worden: Vom Blick auf die Gottheit her wird entschieden, was unter Menschen rechtens ist.«
Also bislang hat man meistens geschaut, was die Religion dazu sagt. Ob das gut war, wird vom Redner nicht diskutiert. Wenn dies also ein Argument sein sollte dann allenfalls: »Das haben wir schon immer so gemacht«
»Im Gegensatz zu anderen großen Religionen hat das Christentum dem Staat und der Gesellschaft nie ein Offenbarungsrecht, eine Rechtsordnung aus Offenbarung vorgegeben. Es hat stattdessen auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verwiesen – auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft, der freilich das Gegründetsein beider Sphären in der schöpferischen Vernunft Gottes voraussetzt.«
Wir haben zwar noch keinen wirklichen Grund gehört, wieso wir gerade die Religion zu Rate ziehen sollen um Kriterien zu finden, außer daß wir das früher auch schon so gemacht haben, aber wir erfahren nun, daß das Christentum hier etwas anders macht als die anderen großen Religionen. Und zwar verweist das Christentum bei der Frage, wie unser Rechtssystem aussehen soll, eben nicht auf die Regeln der Thora, der Koran, also auf einen von Gott gegebenen Satz von Gesetzen, sondern »auf den Zusammenklang von objektiver und subjektiver Vernunft«, der in der Lage ist, diese Gesetze zu schaffen.

Manchen Christen wird überraschen, daß wir unsere Rechtsordnung nicht auf die von Gott offenbarten zehn Gebote stützen sollen, doch die Praxis bestätigt: viele von ihnen sind heutzutage bei uns nicht strafbewehrt.

Nichtsdestotrotz reichen objektive und subjektive Vernunft alleine nicht, sie müssen auf die schöpferische Vernunft Gottes gegründet sein.
»Die christlichen Theologen haben sich damit einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen, die sich seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. gebildet hatte. In der ersten Hälfte des 2. vorchristlichen Jahrhunderts kam es zu einer Begegnung zwischen dem von stoischen Philosophen entwickelten sozialen Naturrecht und verantwortlichen Lehrern des römischen Rechts. In dieser Berührung ist die abendländische Rechtskultur geboren worden, die für die Rechtskultur der Menschheit von entscheidender Bedeutung war und ist. Von dieser vorchristlichen Verbindung von Recht und Philosophie geht der Weg über das christliche Mittelalter in die Rechtsentfaltung der Aufklärungszeit bis hin zur Erklärung der Menschenrechte und bis zu unserem deutschen Grundgesetz, mit dem sich unser Volk 1949 zu den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ bekannt hat.«
Hier bekommen wir zwei Jahrtausende Rechtsgeschichte im Schnelldurchgang und lernen, daß die Verbindung von griechischen Philosophen (Naturrecht) und römischen Juristen Basis einer Entwicklung hin zu Menschenrechten und Grundgesetz darstellt, und daß die christlichen Theologen dabei mitgespielt haben.
»Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, daß sich die christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben. Diesen Entscheid hatte schon Paulus im Brief an die Römer vollzogen, wenn er sagt: „Wenn Heiden, die das Gesetz (die Tora Israels) nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist, so sind sie… sich selbst Gesetz. Sie zeigen damit, daß ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist; ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab…“ (Röm 2,14f). Hier erscheinen die beiden Grundbegriffe Natur und Gewissen, wobei Gewissen nichts anderes ist als das hörende Herz Salomons, als die der Sprache des Seins geöffnete Vernunft.«
Die Leistung des Christentums in diesem Prozeß besteht nun darin, daß sie dieses griechisch-römische Rechtskonstrukt bewahrt, als »für alle gültige Rechtsquelle anerkannt« haben. Ob dem wirklich so ist, ist sicher diskussionswürdig und wird vom Redner auch nicht wirklich nachgewiesen. Daß Paulus vor 2000 Jahren gesagt hat: wer sich zufällig an die Thora hält, macht das, weil sein Gewissen es ihm sagt; daß er dabei die Begriffe Natur und Gewissen zueinander in Bezug gesetzt hat, zeigt nicht, ob die christlichen Theologen wirklich so wichtig für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieses Rechtskonstrukts waren. Die Einführung des Inquisitionsverfahrens um 1215 war gegenüber dem vorherrschenden germanischen Akkusationsverfahren sicher ein echter Fortschritt, für eine weitergehende Beurteilung fühle ich mich schlicht nicht kompetent.
»Wenn damit bis in die Zeit der Aufklärung, der Menschenrechtserklärung nach dem Zweiten Weltkrieg und in der Gestaltung unseres Grundgesetzes die Frage nach den Grundlagen der Gesetzgebung geklärt schien, so hat sich im letzten halben Jahrhundert eine dramatische Veränderung der Situation zugetragen. Der Gedanke des Naturrechts gilt heute als eine katholische Sonderlehre, über die außerhalb des katholischen Raums zu diskutieren nicht lohnen würde, so daß man sich schon beinahe schämt, das Wort überhaupt zu erwähnen.«
Auf dieser so geschaffenen und bewahrten Grundlage konnten Aufklärung, Menschenrechte und Grundgesetz entstehen, und wir glaubten zu wissen, wie das mit Gerechtigkeit und Recht schaffen funktioniert. Doch plötzlich, in den letzten fünfzig Jahren, hat sich das geändert. Plötzlich wird so getan als wäre dieses über zweitausend Jahre bewahrte und bewährte Mittel eine Mindermeinung einer kleinen Sekte.

Was passiert hier? Wir bekommen ein Drama präsentiert: die Grundpfeiler unseres Wertesystems sind zerstört. Zu Ende gedacht haben wir Gesetze ohne Recht und Gerechtigkeit. Diese Zerstörung besteht darin, daß das Naturrecht plötzlich als katholische Sonderlehre gilt.

»Ich möchte kurz andeuten, wieso diese Situation entstanden ist. Grundlegend ist zunächst die These, daß zwischen Sein und Sollen ein unüberbrückbarer Graben bestehe. Aus Sein könne kein Sollen folgen, weil es sich da um zwei völlig verschiedene Bereiche handle. Der Grund dafür ist das inzwischen fast allgemein angenommene positivistische Verständnis von Natur und Vernunft. Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als „ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen“ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen. Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.«
So, nun wird es endlich inhaltlich spannend. Der Gegensatz zwischen einer naturwissenschaftlichen, funktionalen Beschreibung der Welt (»Sein«) und ethischen Werten (»Sollen«) wird aufgespannt. Überspitzt gesagt kann mir die Naturwissenschaft sagen, daß mein Gegenüber tot ist, wenn ich ihm den Kopf abschlage, aber zur Entscheidung, ob das gut oder böse ist, brauche ich Ethik.

Der unüberbrückbare Graben zwischen beiden besteht darin, daß es sich um »völlig verschiedene Bereiche« handelt. Und das wiederum liegt am positivistischen Verständnis von Natur und Vernunft. Dies impliziert, daß ein anderes, nicht positivistisches Verständnis, diesen Graben überbrücken würde.

Der Redner ignoriert dabei geschickt, daß der Begriff »Natur« in Naturwissenschaft überhaupt nichts mit dem Begriff »Natur« in Naturrecht zu tun hat.
»Das gleiche gilt aber auch für die Vernunft in einem positivistischen, weithin als allein wissenschaftlich angesehenen Verständnis. Was nicht verifizierbar oder falsifizierbar ist, gehört danach nicht in den Bereich der Vernunft im strengen Sinn. Deshalb müssen Ethos und Religion dem Raum des Subjektiven zugewiesen werden und fallen aus dem Bereich der Vernunft im strengen Sinn des Wortes heraus. Wo die alleinige Herrschaft der positivistischen Vernunft gilt – und das ist in unserem öffentlichen Bewußtsein weithin der Fall –, da sind die klassischen Erkenntnisquellen für Ethos und Recht außer Kraft gesetzt. Dies ist eine dramatische Situation, die alle angeht und über die eine öffentliche Diskussion notwendig ist, zu der dringend einzuladen eine wesentliche Absicht dieser Rede ist.«
Jetzt sind wir fast am Kern. Schon im letzten Abschnitt spricht der Redner von »Natur und Vernunft«. Und hier setzt er nun Vernunft gleich mit funktional-naturwissenschaftlicher Sicht. (Ich benutze hier ganz bewußt nicht den Begriff Positivismus, da dieser weit mehr als die hier vom Redner genutzte Bedeutung umfaßt.) Diese Setzung bedingt nun, daß Ethik und Religion nicht dem Bereich Vernunft im strengeren Sinne zugeordnet werden können. Daher schiebt er sie in den »Raum des Subjektiven« und behauptet, diese Zuordnung sei zwingend.

Und nun kommt die große Klammer:
  • Seit mehr als zweitausend Jahren liefert das von den Stoikern postulierte Naturrecht die Grundlage von Recht und Ethik
  • Recht und Ethik sind vernünftig aus dem Naturrecht begründbar und ableitbar.
  • Das »positivistische« Verständnis von Natur hat diese Verbindung zerstört.
  • Dadurch wurde Ethik und Recht jede Grundlage entzogen
  • Somit gibt es keine Entscheidungskriterien für den verantwortlichen Politiker mehr.
  • Dies ist eine dramatische Situation, die unbedingt diskutiert werden muß.

»Das positivistische Konzept von Natur und Vernunft, die positivistische Weltsicht als Ganzes ist ein großartiger Teil menschlichen Erkennens und menschlichen Könnens, auf die wir keinesfalls verzichten dürfen. Aber es ist nicht selbst als Ganzes eine dem Menschsein in seiner Weite entsprechende und genügende Kultur. Wo die positivistische Vernunft sich allein als die genügende Kultur ansieht und alle anderen kulturellen Realitäten in den Status der Subkultur verbannt, da verkleinert sie den Menschen, ja sie bedroht seine Menschlichkeit.«
Der Redner positioniert sich nun nicht als Gegner der Naturwissenschaften, sondern  werist darauf hin, daß sie nicht ausreichen, daß sie nur das »Sein« beantworten können, nicht aber das »Sollen«, nur Funktion, nicht aber Ethik.
»Ich sage das gerade im Hinblick auf Europa, in dem weite Kreise versuchen, nur den Positivismus als gemeinsame Kultur und als gemeinsame Grundlage für die Rechtsbildung anzuerkennen, alle übrigen Einsichten und Werte unserer Kultur in den Status einer Subkultur verwiesen und damit Europa gegenüber den anderen Kulturen der Welt in einen Status der Kulturlosigkeit gerückt und zugleich extremistische und radikale Strömungen herausgefordert werden.«
Nun postuliert der Redner, in Europa würden weite Kreise den »Positivismus« als gemeinsame Kultur und Grundlage der Rechtsbildung anerkennen und alles darüber hinaus abwerten.

Nachdem zwischen »Positivismus« und Ethik ein unüberbrückbarer Graben besteht, findet nach Ansicht des Redners die Rechtsbildung nun anscheinend rein nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen frei von ethischen Überlegungen statt (kann auch sein, daß die Ethik völlig kaputt ist, nachdem sie ihre Grundlage verloren hat, das ist mir nicht so ganz klar). Zudem führt die Fokussierung der Naturwissenschaften zur Kulturlosigkeit (zumindest im Vergleich zu anderen Staaten) und bringt Extremismus hervor.
»Die sich exklusiv gebende positivistische Vernunft, die über das Funktionieren hinaus nichts wahrnehmen kann, gleicht den Betonbauten ohne Fenster, in denen wir uns Klima und Licht selber geben, beides nicht mehr aus der weiten Welt Gottes beziehen wollen. Und dabei können wir uns doch nicht verbergen, daß wir in dieser selbstgemachten Welt im stillen doch aus den Vorräten Gottes schöpfen, die wir zu unseren Produkten umgestalten. Die Fenster müssen wieder aufgerissen werden, wir müssen wieder die Weite der Welt, den Himmel und die Erde sehen und all dies recht zu gebrauchen lernen.«
Die »positivistische« Welt ist ein Konstrukt, das uns von der wahren Welt Gottes abkoppelt, ohne daß wir uns dabei vollständig von ihr lösen können. Es ist eine graue, enge Welt, ein Betonsarg, ganz im Gegensatz zur schönen bunten echten Welt Gottes.

Oh, ein ganz neuer Aspekt. Nicht nur, daß wir keine Ethik mehr haben, unsere naturwissenschaftliche Weltsicht hat uns die Welt zudem fad und grau gemacht. Hier verlassen wir die Form der Erörterung, des Diskurses völlig, wir kriegen ein Bild, eine Metapher, die unsere Gefühle ansprechen soll, die nicht begründet, belegt, sondern einfach vom Redner gesetzt wird.
»Aber wie geht das? Wie finden wir in die Weite, ins Ganze? Wie kann die Vernunft wieder ihre Größe finden, ohne ins Irrationale abzugleiten? Wie kann die Natur wieder in ihrer wahren Tiefe, in ihrem Anspruch und mit ihrer Weisung erscheinen?«
Was nun? Wir brauchen diese Verbindung wieder, da wir ja mit dieser rationalen, auf dem Naturrecht fußenden Ethik so gut gefahren sind.
»Ich erinnere an einen Vorgang in der jüngeren politischen Geschichte, in der Hoffnung, nicht allzusehr mißverstanden zu werden und nicht zu viele einseitige Polemiken hervorzurufen. Ich würde sagen, daß das Auftreten der ökologischen Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren zwar wohl nicht Fenster aufgerissen hat, aber ein Schrei nach frischer Luft gewesen ist und bleibt, den man nicht überhören darf und nicht beiseite schieben kann, weil man zu viel Irrationales darin findet. Jungen Menschen war bewußt geworden, daß irgend etwas in unserem Umgang mit der Natur nicht stimmt. Daß Materie nicht nur Material für unser Machen ist, sondern daß die Erde selbst ihre Würde in sich trägt und wir ihrer Weisung folgen müssen.«
Der Redner beschreibt sehr schön, daß das Gefühl, ein vielleicht sogar unbestimmtes gesellschaftliches Bauchgrummeln wesentlich für die entstehende Ökobewegung war, die zumindest spürte, das etwas falsch läuft, wenn sie auch nicht wußte was. Das Ganze wird schön poetisch in den Vers gepackt, »daß die Erde selbst ihre Würde in sich trägt«.
»Es ist wohl klar, daß ich hier nicht Propaganda für eine bestimmte politische Partei mache – nichts liegt mir ferner als dies. Wenn in unserem Umgang mit der Wirklichkeit etwas nicht stimmt, dann müssen wir alle ernstlich über das Ganze nachdenken und sind alle auf die Frage nach den Grundlagen unserer Kultur überhaupt verwiesen.«
Wir sind immer noch mitten in den Kernthemen. Die Grundlagen unserer Kultur bedingen unseren Umgang mit Wirklichkeit.
Erlauben Sie mir, bitte, daß ich noch einen Augenblick bei diesem Punkt bleibe. Die Bedeutung der Ökologie ist inzwischen unbestritten. Wir müssen auf die Sprache der Natur hören und entsprechend antworten. Ich möchte aber nachdrücklich einen Punkt noch ansprechen, der nach wie vor weitgehend ausgeklammert wird: Es gibt auch eine Ökologie des Menschen. Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann. Der Mensch ist nicht nur sich selbst machende Freiheit. Der Mensch macht sich nicht selbst. Er ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur hört, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.«
Nun folgt eine Analogie. Genauso wie die Würde der Welt müssen wir auch die Natur des Menschen achten. Und wir erfahren auch, wie das geht. Er muß auf die Natur hören und sie achten und annehmen. Denn er hat sich nicht selbst geschaffen, ist nicht Konstrukt seiner selbst, ist seinem Schöpfung-sein verpflichtet. Beachte: er muß auf die Natur hören, nicht auf seine Natur, es geht hier nicht um Psychoratgeber zum besser fühlen sondern um eine Verpflichtung. Sich selbst und seinen Mitmenschen gegenüber.
»Kehren wir zurück zu den Grundbegriffen Natur und Vernunft, von denen wir ausgegangen waren. Der große Theoretiker des Rechtspositivismus, Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren – 1965 – den Dualismus von Sein und Sollen aufgegeben. Er hatte gesagt, daß Normen nur aus dem Willen kommen können. Die Natur könnte folglich Normen nur enthalten, wenn ein Wille diese Normen in sie hineingelegt hat. Dies wiederum würde einen Schöpfergott voraussetzen, dessen Wille in die Natur miteingegangen ist.«
Da wir so weit gekommen sind, bekommen wir noch ein ermunterndes Beispiel für jemanden, der den Weg vom Positivismus zum Glauben zurück gefunden hat. Und als Zugabe sogar noch einen halben Gottesbeweis für einen Schöpfergott.
»„Über die Wahrheit dieses Glaubens zu diskutieren, ist völlig aussichtslos“, bemerkt er dazu. Wirklich? – möchte ich fragen. Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?«
Schauen wir doch mal, ob wir diesen Gottesbeweis nicht rund bekommen.
»An dieser Stelle müßte uns das kulturelle Erbe Europas zu Hilfe kommen. Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden. Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles Gedächtnis. Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben. Die Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom – aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms entstanden. Diese dreifache Begegnung bildet die innere Identität Europas. Sie hat im Bewußtsein der Verantwortung des Menschen vor Gott und in der Anerkenntnis der unantastbaren Würde des Menschen, eines jeden Menschen Maßstäbe des Rechts gesetzt, die zu verteidigen uns in unserer historischen Stunde aufgegeben ist.«
Hier erleben wir nun wieder einen geschickten Taschenspielertrick. Die aufgestellte Behauptung war, es sei nicht aussichtslos über die Wahrheit des Glaubens an einen Schöpfergott zu diskutieren, mit anderen Worten, es gäbe Möglichkeiten, diese Wahrheit zu belegen. Wie geschieht dies nun? Wir erleben das folgende Argumentationsmuster: Die Menschenrechte wurden auf Basis des Glaubens an einen Schöpfergott entwickelt. All dies und noch viel mehr bildet unser kulturelles Gedächtnis. Das müssen wir wertschätzen, sonst wären wir kulturlos.

Im besten Fall lernen wir hier, daß der Glaube an einen Schöpfergott Grundlage für die Entwicklung der Menschenrechte war, aber dazu muß ja nicht wahrhaftig ein Schöpfergott existieren. Bewiesen ist damit also gar nichts. Zudem ist sicher strittig, wie wichtig dieser Glaube bei der Entwicklung der Menschenrechte war, der Humanismus als Gegenmodell wird hier nicht mal angesprochen. Doch der Abschnitt benutzt noch einen zweiten rhetorischen Trick. Er sagt: »Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles Gedächtnis. Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben«. Was genau ist hier gemeint? »Es« ist das kulturelle Gedächtnis, das wir nicht einfach ignorieren sollen. Woraus besteht das kulturelle Gedächtnis? Aus den »Erkenntnisse[n] der Vernunft«, die da wären Menschenwürde, Menschenrechte, Verantwortung usw. Kein Problem, wollen wir alles nicht vergessen. Was in dieser Aussage jedoch mitschwingt ist der Schöpfergott als Grundlage des Ganzen.

Letztlich beinhaltet dies das Glaubensbekenntnis des Redners: Die römisch-katholische Kirche ist Bewahrerin der jüdisch-griechisch-römischen Kulturbasis des sogenannten christlichen Abendlandes, die die unabdingbare Grundlage einer vernunftbasierten Ethik darstellt.
»Dem jungen König Salomon ist in der Stunde seiner Amtsübernahme eine Bitte freigestellt worden. Wie wäre es, wenn uns, den Gesetzgebern von heute, eine Bitte freigestellt wäre? Was würden wir erbitten? Ich denke, auch heute könnten wir letztlich nichts anderes wünschen als ein hörendes Herz – die Fähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen, der Gerechtigkeit zu dienen und dem Frieden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!«
Ein schöner, harmonisch und harmlos klingender Schluß. Und auch hier scheint der Anspruch wieder durch, die eine Grundannahmen, die den Schöpfergott benötigt: »wahres Recht«, die Existenz einer (vielleicht nicht immer erkennbaren) Wahrheit. Daß Recht gerade in einer Demokratie Ergebnis von Aushandlungsprozessen ist, wird zwar implizit in Teilen anerkannt, aber als unzureichend abgetan. Daß die Ethik und die Rechtsphilosophie sich weiterentwickelt haben, daß die Gegenströmung des Humanismus ebenso Antworten bereithält, daß vielleicht sogar das Gewissen des Einzelnen auch ohne religiöse Prägung moralisches Handeln bedingen kann, wird nicht diskutiert.

Die einfachen, oberflächlichen, konsensualen Aussagen des Vortrags sind schnell zusammengefaßt:
  • technokratisch-funktionales Denken und Handeln führt zu einer kalten, grauen Welt und verletzt die Würde aller
  • Aufgabe der Politik, der Legislative muß sein, Grundwerte höher zu werten als Machtstreben
  • Hierzu bedarf es eines fundierten Wertesystems für die Akteure
  • Die Kirche bietet sich an, diese Fundierung zu liefern.
Und bis auf den letzten Punkt kann ich diesen Aussagen vollumfänglich zustimmen. Sie sind nur nicht die Kernaussagen des Vortrags.

Durchgängig benutzt der Vortrag eine Reihe von Mitteln um Zustimmung zu erzeugen.
  • Zum einen werden zustimmungsfähige Oberbegriffe eingeführt, dann aber ohne dies zu diskutieren in Teilbedeutungen benutzt, die nicht zwingend konsensual sind. 
  • Der Text argumentiert fast ausschließlich mit dem Gerechtigkeits-, bzw. Rechtsbegriff, nutzt ihn aber auf eine Art als umfasse er alle Menschenrechte. 
  • Die Existenz von Wahrheit wird implizit vorausgesetzt und nicht diskutiert.
  • Textteile, die vom Textaufbau her als Begründungen für andere Aussagen aufgefaßt werden können, behandeln geschickt ein anderes aber hinreichend nahes Thema
  • Konsensfähige Aussagen werden begründet, wobei in der Begründung die eigentlich interessante unbewiesene Behauptung steckt. Der Trick besteht hierbei darin, daß ich die Begründung glaube, weil ich ja der Aussage zustimme.
  • Alternative Erklärungsmodelle und Wertsysteme werden ignoriert, der Text postuliert Alternativlosigkeit zur vorgestellten Lösung.
  • So wird beispielsweise überhaupt nicht diskutiert, ob vielleicht das momentane Wirtschaftssystem die Entfremdung und Entwürdigung der Menschen vorantreibt und die Politiker nicht das Problem haben, daß ihnen ein Wertesystem, eine Ethik fehlt, sondern vielmehr, daß sie nicht wissen, wie sie selbige als Getriebene dieses globalisierten Systems umsetzen sollen.
  • Ich habe im Text selbst die meisten Gegenargumente nicht genannt. Ich habe versucht Argumentationsmuster und -lücken aufzuzeigen, an den entstandenen Stellen kann jeder nun seine eigenen Lieblingsargumente einfügen.
Ich habe beim Bearbeiten des Textes einiges gelernt.
  • Ich verstehe die Denkmuster des Heiligen Stuhls nun um einiges mehr und kann ein paar Entscheidungen und Strategien besser nachvollziehen.
  • Ich verstehe, wieso der Vortrag so positiv aufgenommen wird und auf so viel Zustimmung stößt, bestenfalls als harmlos gilt.
  • Ich danke Dominik für die Diskussionen zum Thema und hoffe auf einen Kommentar zu philosophischen Denkstrukturen und Hintergründen. Und denk an Adam Smith.
  • Ich habe weder eine Ausbildung in Diskursanalyse noch in Theologie oder Philosophie und hab mich eben durchgewühlt, so gut ich konnte. Ich hoffe, ich habe nicht zu große Fehler.
  • Ich hab viel viel viel zu viel Zeit in diesen Text gesteckt und darob diese Nacht nicht geschlafen. (Ich hoffe man merkt es dem Text nicht zu sehr an.) Sowas ist einfach viel zu aufwendig.
  • Ich hatte meinen Spaß.
Weitere Meinungen:

2 Kommentare:

  1. Schön wäre es noch gewesen den Kreis ganz zu schliessen.

    Die Vollendung der Idee und damit kommt man zum Anfang des Textes und der Verantwortung des Papstes.

    Losgelöst davon ob es eine "objektive" Naturrechtsquelle gibt oder ob Werte nur subjektiv aus dem einzelnen Menschen hervortreten können steht ja das Problem der Wahrnehmung und der Verkündigung des Rechtes oder hier besser der Gerechtigkeit selber.

    Auch das "objektive" Naturrecht wird durch ein hörendes Herz also durch ein Subjekt artikuliert und in die Welt getragen- mithin stellt der Papst also die These auf, dass seine eigene (subjektive) Sicht - das objektive Naturrecht darstellt und er bzw. seine Kirche mit ihrer Sicht als "einzig selig machende" Gerechtigkeit in die Welt tragen könnten und dass dies die anstehende Erneuerung der europäischen Staaten sei.

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  2. Danke, Klaus, für diese sehr schöne, wertfreie Diskursanalyse (Jawohl, es ist eine.) Tja, da bleibt mir wohl nicht mehr viel zu sagen - viel von unseren Diskussionen steckt ja schon drin ;)

    Vielleicht noch einige Detailaspekte:

    Der Papst hat sich nicht den Status als Staatsoberhaupt erschlichen, dieser (quasi) flächenlose Staat ist ja das einzige was von der Macht der vorsäkularen Päpste noch übrig ist. Die Frage ist, ob dieser Status einen Kunstgriff darstellt, um die Einladung in den Bundestag zu rechtfertigen.

    Der Hauptwiderspruch, der sich für mich nicht auflösen lässt, ist indes derjenige zwischen dem hörenden Herz und der verantwortlichen Freiheit. Bette ich das "hörende Herz" wie vom Papst angeregt in den geistesgeschichtlichen Kontext, finde ich im "hörenden Herz" Senecas "secundum naturam vivere" wieder, wobei hier "Natur" natürlich (sic!) nicht "physische Umwelt" im Sinne von οικος, wie es auch kurz zumindest als "Gleichnis" eingeführt wird, sondern im Sinne eines Gewissens, eines "Immer-schon-Spürens" von Recht und Unrecht.

    Adam Smith, der große Moralphilosoph, der sich wahrscheinlich heute mehr den je im Grab wälzt, ob der Interpretation seiner Gedanken (Der wealth of nations steht in der Klammer: "wenn alles, was ich bisher dargelegt habe, scheitert, gibt es nur noch einen Weg, wie menschliches Zusammenleben störungsfrei geordnet werden kann, nämlich über den Tauschhandel" (seehr frei interpretiert)) hat indes ja bereits im 18. Jahrhundert beweisen können, dass unter der Annahme, dass Wertordnungen lediglich auf der menschlichen Fähigkeit zur Empathie beruhen, Gesellschaftsordnungen entstehen, die in ihrem Entstehungskontext immer und zweifelsfrei als Naturrecht anerkannt werden können, an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlicher Zeit aber kontingent und arbiträr sind (informatisch: es gibt mehrere Näherungslösungen, vielleicht aber kein globales Maximum für eine moralische Weltordnung).

    Insofern muss dem "hörenden Herz", dem Gewissen als "Ende der Geschichte" (wie oft wurde das schon ausgerufen) der europäische Entswicklungspfad zur Seite gestellt werden. Das kann heißen, dass die Kontingenz nur relativ zur eigenen Tradition aufgehoben werden kann (was Identitätsbildung befeuert und Konflikte verstärkt), das kann aber auch heißen, dass das Gewissen allein doch nicht ausreicht.

    Sicherlich hat auch Rousseau als methodischer Zweifler darauf hingewiesen, dass man, solange man es nicht besser weiß, gut beraten ist, den Traditionen zu folgen, die "verantwortliche Freiheit", die an anderer Stelle in der Rede erwähnt wird, das Streben um den bestmöglichen Einsatz von Macht zum Wohle aller, wird dadurch aber gleichsam entwertet. Es reicht eben nicht die Humanitas, die Empathie und die Vernunft, es braucht auch die helfende Hand des Glaubens.

    Es bleibt bei aller Grundsympathie für diese Ethik-Vorlesung (eine Predigt war es sicher nicht), der Nachgeschmack eines platonischen Staats, in dem nur die christlich-abendländischen Philosophen regieren können, weil sie "von Natur aus" intelligent genug dafür sind...

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